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Allgemeine Geschäftsbedingungen

KINDER KULTUR SOMMER 

Das Ferienprogramm "Kinder Kultur Sommer" ist eine Veranstaltung des LATIBUL Theater- & Zirkuspädagogische Zentrum Köln (im Weiteren Veranstalter genannt). Verträge kommen mit dem Trägerverein, Theaterpädagogischen Zentrum e.V. Köln (Genter Str. 23 50672 Köln) zustande. Das Theaterpädagogische Zentrum e. V. Köln ist als gemeinnützig anerkannter Verein in das Vereinsregister Köln unter VR 8071 eingetragen. Der Verein ist anerkannter Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 KJHG. 

Auftraggeber*in im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Die Teilnehmenden werden von ihren Eltern und/oder Erziehungsberechtigten beim Vertragsabschluss vertreten. (im weiteren Teilnehmenden genannt)

Die AGB sind in der jeweils geltenden Fassung auf der Website www.kikuso.de einzusehen.

(1) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Anmeldungen für den Kinder Kultur Sommer des LATIBUL Theater- & Zirkuspädagogische Zentrum Köln

(2) Die Anmeldung erfolgt über die Homepage des Kinder Kultur Sommers: www.kikuso.de. Durch das Absenden der Anmeldung für das Ferienprogramm geben die Teilnehmenden ein verbindliches Angebot ab, das auf die Teilnahme am Ferienprogramms abzielt. Mit dem Absenden der Anmeldung erklären sich Teilnehmenden mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

(3) Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Erst mit der schriftlichen Anmeldebestätigung des Veranstalters erfolgt der verbindliche Vertragsabschluss. Die Rechtsbeziehung zwischen dem Veranstalter und den Teilnehmenden ist privatrechtlicher Natur. 

(4) Ist der ausgewählte Workshop bei der Anmeldung bereits ausgebucht, besteht die Möglichkeit, auf die Warteliste aufgenommen zu werden. Werden Plätze im Workshop (bspw. durch Rücktritt) wieder frei, werden die Interessent*innen auf der Warteliste in der Reihenfolge der Anmeldung kontaktiert. Einen Anspruch auf Teilnahme bedeutet die Warteliste nicht. 

(5) Stornierungen müssen schriftlich erfolgen und sind bis zu 14 Tage vor Beginn des gebuchten Ferienprogramms gegen einer Verwaltungsgebühr von 7,50 € möglich. Im Falle einer späteren Stornierung erfolgt keine Erstattung der Teilnahmegebühren. 

(6) Bei Krankheiten oder Verletzungen wird bei Vorlage eines ärztlichen Attests die Teilnahmegebühr für die Tage, an denen der*die Teilnehmende nicht an dem Ferienprogramm teilnehmen konnte, erstattet. 

(7) Das Ferienprogramm ist inklusiv ausgelegt. Besonderer Förderbedarf oder die Einnahme lebensnotwendiger Medikamente  müssen bei der Anmeldung mitgeteilt werden, um entsprechende Betreuung (gegebenenfalls auch zusätzliches Personal) garantieren zu können. 

(8) Im Falle einer ansteckenden Erkrankung gem. dem Infektionsschutzgesetz ist eine Teilnahme an dem Ferienprogramm nicht möglich.  

(9) Die Gebühren werden mit der Anmeldebestätigung innerhalb von 14 Tagen fällig und müssen  entweder per Banküberweisung oder durch Kreditkartenzahlung auf das in der Anmeldebestätigung angegebene Konto überwiesen werden. Der Veranstalter ist berechtigt, bei nicht erfolgter Zahlung innerhalb der Zahlungsfrist vom Vertrag zurückzutreten.  

(10) Die vom Veranstalter angebotenen Leistungen ergeben sich aus den Angaben zu dem jeweils gebuchten Workshop und finden auf dem Gelände des LATIBUL Theater- und Zirkuspädagogischen Geländes, An der Schanz 6, 50735 Köln-Riehl statt. Das Mittagessen findet in der benachbarten Jugendherberge statt. 

(12) Für die Teilnehmenden übertragen die Erziehungsberechtigten während der Dauer des Ferienprogramms die Aufsichtspflicht an den Veranstalter. Die Teilnehmenden müssen den Weisungen der Aufsichtsführenden Folge leisten. Die Aufsichtspflicht beginnt und endet mit Übergabe des teilnehmenden Kindes an bzw. durch den*die Betreuer*in an dem Eingang des Geländes. Die Teilnehmenden sind verpflichtet, sich an die Hausordnung und an den jeweils geltenden Infektionsschutzplan zu halten. 

(13) Der Veranstalter ist berechtigt, das Vertragsverhältnis aufzulösen, wenn der*die Teilnehmende die Durchführung der Veranstaltung trotz mehrmaliger Anmahnung nachhaltig stört oder die Weisungen und Regelungen der Aufsichtführenden wiederholt und trotz mehrmaliger Anmahnung missachtet oder sich wiederholt und trotz mehrfacher Anmahnung nicht an die Hausordnung und/oder an den Infektionsschutzplan hält. Eine Erstattung der Gebühren ist in diesem Fall ausgeschlossen. 

(14) Die einzelnen Workshops des Ferienprogramms können nur für die gesamte Woche und nicht für einzelne Tage gebucht werden.  

(15) Die Teilnehmenden erhalten täglich ein Mittagessen. Dieses ist im Preis inbegriffen und kann nicht unabhängig von der Teilnahme am Ferienprogramm storniert werden. Lebensmittelunverträglichkeiten (Lactoseintoleranz, Glutenintoleranz )  können bei der Anmeldung angegeben werden. 

(16) Die Workshops des Ferienprogramms setzen eine Mindestteilnehmer*innenzahl voraus. Wird diese nach Abschluss der Anmeldungen nicht erreicht, kann der Veranstalter den Workshop bis maximal 14 Tage vor Beginn des Ferienprogramms absagen. In diesem Fall wird den Teilnehmenden die Teilnahme an einem vergleichbaren Workshop angeboten. Ist die Teilnahme an einem vergleichbaren Workshop nicht möglich oder nicht erwünscht, wird das Vertragsverhältnis aufgelöst und bereits geleisteten Teilnahmegebühren vollständig zurückerstattet. Die Absage eines bereits begonnenen Workshops seitens des Veranstalters ist nicht möglich. 

(17) Der Veranstalter ist berechtigt, in begründeten Fällen zumutbare Anpassungen an den Rahmenbedingungen des Workshops vorzunehmen, welche die inhaltliche und sachliche Durchführung des Workshops nicht beeinträchtigen (Änderung des Raumes, der Workshopleitung usw.). 

(18) Für während des Ferienprogramms entstandenen Personenschäden haftet der Veranstalter nur im Rahmen  der gesetzlichen Vorschriften. Die Teilnahme am Ferienprogramm erfolgt im Übrigen als Freizeitveranstaltung auf eigenes Risiko. Eventuelle Erkrankungen oder Verletzungen sind durch die eigene Krankenversicherung abzudecken.  

(19) Der Veranstalter haftet nicht für den Verlust von Gegenständen oder bei Diebstahl, es sei denn, ihm ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen. Die Teilnehmenden haften für  schuldhaft verursachte Schäden. Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter nur bei vorsätzlich oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen im Rahmen seiner gesetzlichen Haftpflicht. 

(20) Der Veranstalter ist berechtigt, unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen die persönlichen Daten der Teilnehmenden zur Durchführung und Abwicklung des Vetragsverhältnisses zu speichern, zu verarbeiten und zu nutzen. Die Daten werden an Dritte nicht weitergegeben. Nach Beendigung des Ferienprogramms kann der Veranstalter bis auf Widerruf die Daten zu informationszwecke über das Ferienprogramm im Folgejahr verwenden. Die Daten werden in anonymisierter Form für statistische Zwecke verarbeitet und genutzt.

 (21) Muss das gesamte Ferienprogramm aufgrund von höherer Gewalt abgesagt werden, erfolgt die vollständige Rückerstattung der Gebühren. Muss es aufgrund von höherer Gewalt kurzfristig unterbrochen werden, und die Unterbrechung beträgt insgesamt weniger als 40% des Gesamtzeitvolumens, erfolgt keine anteilige Rückerstattung der Gebühren.  

(22) Der*die Teilnehmende überträgt dem Veranstalter die ausschließliche, zeitlich und örtlich unbeschränkte Nutzungs-, Bearbeitungs-, Verwertungs- und Veröffentlichungsrechte an Arbeitsergebnissen, welche in Workshops des Kinder Kultur Sommers entstanden sind.

(23) Die An- und Abreise erfolgt auf eigene Kosten und eigenes Risiko der Teilnehmenden.

(24) Für Probleme und Anliegen, welche nicht im direkten Gespräch mit den jeweiligen Workshopleiter*innen geregelt werden können, sind die Leiter*innen des Kinder Kultur Sommers oder dann in weiterer Instanz die Geschäftsführerin zuständig. Im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung wird darauf hingewiesen, dass vor einer Klageerhebung ein Schlichtungsverfahren stattfinden muss.

(25) Es gelten die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung.

(26) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Köln.

Köln, den 01. März 2022

Kinder Kultur Sommer 2024

In den ersten beiden Sommerferienwochen wird es wieder ein buntes Ferienangebot auf dem Zirkusgelände des LATIBUL geben.

Veranstalter des Kinder Kultur Sommer 2024 ist das LATIBUL.

Programm

Übersicht aller Workshops

1. Ferienwoche

2. Ferienwoche

Buchbar ab dem 18. März 2024 ab 17 Uhr

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